PODOLOGISCHE LEISTUNGEN

Podologische Behandlungen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als staatl. geprüfte heilberufliche Gesundheitsfachpraxis im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Haus- / Fachärzten folgende podologischen Behandlungen aus berufsrechtlichen Gründen ausschließlich auf ärztliche Verordnung durchführen:
- Podologische Heilmittel-Behandlung bei einer Nervenschädigung am Fuß;
- Nagelkorrektur-Spangen Heilmittel-Behandlung beim eingewachsenen Fußnagel;
- Sonstige podologische Behandlungen.
Wir bieten keine „normale Fußpflege“ an, wie z.B. einfaches Nägel schneiden, einfache Hornhaut schleifen, kosmetischer Nagellack, Fußbad usw. Diese „normalen“ Fußpflege-Leistungen übernehmen die gewerblich kosmetisch tätigen Fußpfleger.
Podologische Heilmittel-Behandlung
ausschließlich mit ärztlicher Heilmittel-Verordnung (gesetzlich oder privat)
- Podologische Behandlung bei ärztlich diagnostizierter Nervenschädigung am Fuß:
- Nervenschädigung am Fuß als Folge eines „Diabetischen Fußsyndroms“;
- Nervenschädigung am Fuß als Folge einer „sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie“;
- Nervenschädigung am Fuß als Folge eine „Querschnittsyndroms mit Neuropathie“
- Detaillierte Informationen finden Sie im Menü „Heilmittel Krankenkasse“
Liegt eine Entzündung, eine Wunde bzw. chronische Wunde vor, gehört die Wundbehandlung aus berufsrechtlichen Gründen gemäß Sozialgesetzbuch SGB V in die ärztliche Behandlung.
Nagelkorrektur-Spangen Heilmittel-Behandlung
ausschließlich mit ärztlicher Heilmittel-Verordnung (gesetzlich oder privat)
- Nagelkorrektur-Spangen Heilmittel-Behandlung
- beim ärztlich diagnostizierten eingewachsenen Fußnagel (unguis incarnatus)
- Detaillierte Informationen finden Sie im Menü „Heilmittel Krankenkasse“
Liegt eine Entzündung und / oder hypergranuliertes Gewebe („wildes Fleisch“) vor, gehört die Wundbehandlung aus berufsrechtlichen Gründen gemäß Sozialgesetzbuch SGB V zuerst in die ärztliche Behandlung, bevor eine Nagelspangen-Behandlung im Rahmen der Podologie erfolgen kann.
Sonstige podologische Behandlungen
ausschließlich mit ärztlichem Privat-Rezept (aus berufsrechtlichen Gründen)
Folgende sonstige podologischen Behandlungen werden im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Haus- / Fachärzten bei gesicherter ärztlicher Diagnostik durchgeführt:
- Behandlung krankhaft verdickter Fußnägel z. B. bei ‘Onychomykose‘ (Nagelpilz), ‘Psoriasis‘ (Schuppenflechte), ‘Onychogryposis‘ (krallenartige Nagelplattenverdickung);
- Behandlung von schmerzhaften ‘Clavi‘ (Hühneraugen);
- Behandlungen von ‘Verrucae‘ (Warzen);
- Behandlung von schmerzhaften ‘Rhagaden‘ (Hautrisse z. B. an der Ferse);
- Behandlung (konservativ – ohne Nagelspange) von ‘unguis convolutus‘ (eingerollter Nagel) sowie ‘unguis incarnatus‘ (eingewachsener Nagel);
- begleitende therapeutische Beratung im Rahmen der Podologie.
Liegt eine Entzündung, eine Wunde bzw. chronische Wunde und / oder hypergranuliertes Gewebe
(„wildes Fleisch“) vor, gehört die Wundbehandlung aus berufsrechtlichen Gründen gemäß
Sozialgesetzbuch SGB V in die ärztliche Behandlung.
Wir bieten keine „normale Fußpflege“ an, wie z.B. einfaches Nägel schneiden, einfache Hornhaut
schleifen, kosmetischer Nagellack, Fußbad usw. Diese „normalen“ Fußpflege-Leistungen übernehmen
die gewerblich kosmetisch tätigen Fußpfleger.
Hilfsmittel u. Pflegeprodukte
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir aus berufsrechtlichen Gründen keinen Druck- u. Reibungsschutz, keine Schuheinlagen, keine Pflegeprodukte u. sonstige Hilfsmittel verkaufen, da die Podo-Praxis Harms als staatl. geprüfte Gesundheitsfachpraxis heilberuflich / freiberuflich tätig ist und somit rechtlich nicht zu den Gewerbetreibenden gehört. Daher können wir hier im Rahmen der podologischen Behandlung nur beratend tätig sein.
Hygiene-Management in unserer Praxis
Bei der PODO-PRAXIS HARMS ist ein funktionierendes Hygiene-Management nach den aktuell gültigen Hygienevorschriften des Landes Niedersachsen, des RKI sowie der DGSV eine Selbstverständlichkeit.
Dies umfasst folgende Maßnahmen wie z.B.:
- Individuelles Praxis-Hygiene-Konzept
- Reinigung und Desinfektion aller Instrumente mit digitalem Ultraschall-System
- Verpackung aller Instrumente mittels autoklavierbaren heißgesiegelten Papier-Folien-Tüten
- Versiegeln aller Papier-Folien-Verpackungen mit validierbarem Siegelgerät
- Sterilisation aller verpackten Instrumente mit validierbarem B-Klasse Autoklav
- Händedesinfektionsmittel-Wandspender sowie Flächendesinfektionsmaßnahmen
- Händedesinfektion für Patienten im Praxis-Eingangsbereich;
- Luftreiniger-Geräte mit med. HEPA-Filter in den Behandlungsräumen.
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