PODOLOGISCHE LEISTUNGEN

Podologische Behandlungen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als staatl. geprüfte heilberufliche Gesundheitsfachpraxis im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Haus- / Fachärzten folgende podologischen Behandlungen aus berufsrechtlichen Gründen ausschließlich auf ärztliche Verordnung durchführen:

  • Podologische Heilmittel-Behandlung bei einer Nervenschädigung am Fuß;
  • Nagelkorrektur-Spangen Heilmittel-Behandlung beim eingewachsenen Fußnagel;
  • Sonstige podologische Behandlungen.

Wir bieten keine „normale Fußpflege“ an, wie z.B. einfaches Nägel schneiden, einfache Hornhaut schleifen, kosmetischer Nagellack, Fußbad usw. Diese „normalen“ Fußpflege-Leistungen übernehmen die gewerblich kosmetisch tätigen Fußpfleger.

Podologische Heilmittel-Behandlung

ausschließlich mit ärztlicher Heilmittel-Verordnung (gesetzlich oder privat)

  • Podologische Behandlung bei ärztlich diagnostizierter Nervenschädigung am Fuß:
    • Nervenschädigung am Fuß als Folge eines „Diabetischen Fußsyndroms“;
    • Nervenschädigung am Fuß als Folge einer „sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie“;
    • Nervenschädigung am Fuß als Folge eine „Querschnittsyndroms mit Neuropathie“
  • Detaillierte Informationen finden Sie im Menü „Heilmittel Krankenkasse

Liegt eine Entzündung, eine Wunde bzw. chronische Wunde vor, gehört die Wundbehandlung aus berufsrechtlichen Gründen gemäß Sozialgesetzbuch SGB V in die ärztliche Behandlung.

Nagelkorrektur-Spangen Heilmittel-Behandlung

ausschließlich mit ärztlicher Heilmittel-Verordnung (gesetzlich oder privat)

  • Nagelkorrektur-Spangen Heilmittel-Behandlung
    • beim ärztlich diagnostizierten eingewachsenen Fußnagel (unguis incarnatus)
  • Detaillierte Informationen finden Sie im Menü „Heilmittel Krankenkasse

Liegt eine Entzündung und / oder hypergranuliertes Gewebe („wildes Fleisch“) vor, gehört die Wundbehandlung aus berufsrechtlichen Gründen gemäß Sozialgesetzbuch SGB V zuerst in die ärztliche Behandlung, bevor eine Nagelspangen-Behandlung im Rahmen der Podologie erfolgen kann.

Sonstige podologische Behandlungen

ausschließlich mit ärztlichem Privat-Rezept (aus berufsrechtlichen Gründen)

Folgende sonstige podologischen Behandlungen werden im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Haus- / Fachärzten bei gesicherter ärztlicher Diagnostik durchgeführt:

  • Behandlung krankhaft verdickter Fußnägel z. B. bei ‘Onychomykose‘ (Nagelpilz), ‘Psoriasis‘ (Schuppenflechte), ‘Onychogryposis‘ (krallenartige Nagelplattenverdickung);
  • Behandlung von schmerzhaften ‘Clavi‘ (Hühneraugen);
  • Behandlungen von ‘Verrucae‘ (Warzen);
  • Behandlung von schmerzhaften ‘Rhagaden‘ (Hautrisse z. B. an der Ferse);
  • Behandlung (konservativ – ohne Nagelspange) von ‘unguis convolutus‘ (eingerollter Nagel) sowie ‘unguis incarnatus‘ (eingewachsener Nagel);
  • begleitende therapeutische Beratung im Rahmen der Podologie.

Liegt eine Entzündung, eine Wunde bzw. chronische Wunde und / oder hypergranuliertes Gewebe
(„wildes Fleisch“) vor, gehört die Wundbehandlung aus berufsrechtlichen Gründen gemäß
Sozialgesetzbuch SGB V in die ärztliche Behandlung.

Wir bieten keine „normale Fußpflege“ an, wie z.B. einfaches Nägel schneiden, einfache Hornhaut
schleifen, kosmetischer Nagellack, Fußbad usw. Diese „normalen“ Fußpflege-Leistungen übernehmen
die gewerblich kosmetisch tätigen Fußpfleger.

Hilfsmittel u. Pflegeprodukte

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir aus berufsrechtlichen Gründen keinen Druck- u. Reibungsschutz, keine Schuheinlagen, keine Pflegeprodukte u. sonstige Hilfsmittel verkaufen, da die Podo-Praxis Harms als staatl. geprüfte Gesundheitsfachpraxis heilberuflich / freiberuflich tätig ist und somit rechtlich nicht zu den Gewerbetreibenden gehört. Daher können wir hier im Rahmen der podologischen Behandlung nur beratend tätig sein.

Hygiene-Management in unserer Praxis

Bei der PODO-PRAXIS HARMS ist ein funktionierendes Hygiene-Management nach den aktuell gültigen Hygienevorschriften des Landes Niedersachsen, des RKI sowie der DGSV eine Selbstverständlichkeit.

Dies umfasst folgende Maßnahmen wie z.B.:

  • Individuelles Praxis-Hygiene-Konzept
  • Reinigung und Desinfektion aller Instrumente mit digitalem Ultraschall-System
  • Verpackung aller Instrumente mittels autoklavierbaren heißgesiegelten Papier-Folien-Tüten
  • Versiegeln aller Papier-Folien-Verpackungen mit validierbarem Siegelgerät
  • Sterilisation aller verpackten Instrumente mit validierbarem B-Klasse Autoklav
  • Händedesinfektionsmittel-Wandspender sowie Flächendesinfektionsmaßnahmen
  • Händedesinfektion für Patienten im Praxis-Eingangsbereich;
  • Luftreiniger-Geräte mit med. HEPA-Filter in den Behandlungsräumen.

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