HEILMITTEL-BEHANDLUNG PODOLOGIE

Informationen zur ärztlichen Podologie Heilmittel-Verordnung

Gesetzliche Krankenversicherung bzw. Private Krankenversicherung

Informationen für Patienten und behandelnde Ärzte

Die podologische Heilmittel-Behandlung ist unter bestimmten medizinischen Kriterien Bestandteil des Heilmittel-Kataloges der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der privaten Krankenversicherung (PKV).

Das umfasst folgende ärztlich diagnostizierte Krankheitsbilder:

  • DF: Nervenschädigung am Fuß (Polyneuropathie) als Folge eines „Diabetischen Fußsyndroms“ bei Diabetes Mellitus Typ 1 oder Typ 2;
  • NF: Nervenschädigung am Fuß als Folge einer „sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie“;
  • QF: Nervenschädigung am Fuß als Folge eines „Querschnittsyndroms“;
  • UI: Unguis incarnatus (eingewachsener Fußnagel) -> Nagelspangen-Behandlung.

Folgende podologischen Heilmittel-Leistungen können nach ärztlicher Diagnose verordnet werden:

  • Nagelbearbeitung; am Fuß;
  • Hornhautbehandlung am Fuß;
  • Komplexbehandlung (Nägel + Hornhaut) am Fuß;
  • Nagelspangen-Behandlung am Fuß.

Die med. Behandlung von Entzündungen u. Wunden (insbesondere von chronischen Wunden) ist gemäß Heilmittel-Richtlinie des Sozialgesetzbuches SGB V keine podologische Leistung, sondern eine ärztliche Leistung. Insofern erfolgt im Rahmen der ‚Podologie‘ bei Entzündungen, Wunden bzw. chronischen Wunden nur eine sachgemäße Wundabdeckung als Erstversorgung mit Weiterleitung an den Haus- / Facharzt.

Diabetes-Fachärzte
in Bad Nenndorf und Umgebung

  • Verband der niedergelassenen Diabetologen Niedersachsens e.V.
    www.vndn.de

Diabetes-Selbsthilfegruppen
in Bad Nenndorf und Umgebung

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